DeTe Medien Deutsche Telekom GmbH verklagt Betreiber kleinerer
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Patentamt sagt: Begriff Branchenbuch muß frei bleiben

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Die Berichte sprechen für sich und offenbaren deutlich die Vorgehensweisen und den Charackter des Telekom-Konzerns bzw. deren verantwortlichen Mitarbeitern. So sollte jeder anständige Bürger selbst abwegen ob es moralisch vertretbar ist in irgendeiner Weise mit der Telekom zu tun haben zu wollen, denn es gibt genügend Alternativen.

Heise Online berichtet am 26.07.2001:
Telekom erhebt Anspruch auf die Farbe Magenta

Der erst im Mai gegründete Buchverleger "My Favourite Book", der es jedermann ermöglichen soll, ein eigenes Buch zu veröffentlichen, ist mit der Deutschen Telekom aneinander geraten. Der rosa Riese versteht seinen Spitznamen nämlich mittlerweile scheinbar als Anspruchsgrundlage und hat die Farbe Magenta markenrechtlich für den Telekommunikations- und Onlinebereich geschützt. Und da der Online-Buchverleger diese Farbe in Anzeigen und im Internet ebenfalls benutzt hat, flatterte ihm nun eine Abmahnung ins Haus. Derzufolge "bestehe in den Dienstleistungen beider Unternehmen ausreichende Ähnlichkeit", sodass die Telekom verlangen könne, die Farbe Magenta nicht mehr zu benutzen.
Die Verleger kommentierten die Abmahnung als "absurd" und kündigten an, sie zu ignorieren. Geschäftsführer Bernd Kreutz meinte: "Als ich die Unterlassungserklärung in den Händen hielt, habe ich mich erst mal ganz still hingesetzt und überlegt, ob es sich hier um Satire handelt." Und Kreutz fügte hinzu: "Mit deren Begründung wäre letztlich jedes Unternehmen mit einer www.-Adresse mit der Telekom verwechselbar – das ist Loriot live." Aufgrund des schwebenden Verfahrens wollte sich Kreutz nicht weiter zu der Abmahnung äußern.
Telekom-Sprecher Peter Kespohl rechtfertigte die Abmahnung gegenüber heise online mit dem markenrechtlichen Schutz. Die Telekom müsse nun quasi abmahnen, um keinen Präzedenzfall entstehen zu lassen. Immerhin bekommt man auf der Homepage des Tochterunternehmens T-Online ebenfalls
(Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/19650)

Heise Online berichtet am 27.08.2001:
Telekom erhebt Anspruch auf schwarze Seiten

Der zur Telekom gehörende Verlag DeTeMedien mahnt: Schwarze sind fast Gelbe Seiten und die gehören der Telekom. In einem Schreiben vom 20. August wird Andreas T., verantwortlich für die Seiten der Domain www.darkpage.de, darauf hingewiesen, dass der Titel seiner Seiten "Die Schwarzen Seiten" das Markenrecht der DeTeMedien verletze. Diese habe den Begriff "Gelbe Seiten" als Markennamen für ihre Branchenbücher reserviert. Andreas T. wurde deshalb abgemahnt und aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diesem Schreiben hat der Abgemahnte nun widersprochen.
Auf den Seiten der Domain www.darkpage.de finden sich düstere Gedichte, private Fotos, Konzerttermine und Informationen zu Wave und Gothic – aber kein Firmenverzeichnis. Dennoch sind nach Auffassung der DeTeMedien diese Seiten unter dem Titel "Die Schwarzen Seiten" eine Verletzung ihrer Rechte am Markennamen "Gelbe Seiten" für Branchenbücher: "Jede identische oder ähnliche Verwendung dieses eingetragenen Markenzeichens zu geschäftlichen Zwecken durch andere ... ist somit rechtswidrig und begründet einen Unterlassungsanspruch gemäß § 14 Abs. 5 Markengesetz."
Die DeTeMedien sieht sich im Wettberwerb beeinträchtigt. Gegenüber heise online bestätigte der Verlag zwar die Abmahnung, für eine Stellungnahme war aber niemand zu erreichen. Auch steht eine Antwort auf den Einspruch Tauberts noch aus.
Dies ist nicht der erste Fall, in dem die Abmahnungen der Telekom ungewöhnliche Verbindungen herstellen. Bei den Buchstaben hat der Konzern es auf das T abgesehen, das er als sein Markenzeichen versteht. Jetzt wird es im Farbspektrum eng. Nachdem man schon Ambitionen auf die Farbe Magenta angemeldet hat und nun sogar die schwarzen als die eigenen Seiten verstanden wissen will, stellt sich Taubert die Frage: "Gehören der Telekom dann nicht alle bunten Seiten?" Die Verantwortlichen für die Domains www.grueneseiten.de und www.blaueseiten.de haben allerdings bisher nach eigenen Angaben keine Abmahnungen erhalten. (chk/c't)
(Quelle: http://www.heise.de/newsticker)

Heise Online berichtet am 04.09.2001:
Telekom lässt Abmahnung der "Schwarzen Seiten" fallen

Der Telekom-Verlag DeTeMedien zieht seine Abmahnung gegen den Betreiber der Website "Die Schwarzen Seiten", Andreas T., zurück. Auf Nachfrage von heise online bestätigte der Verlag, dass er nach schriftlicher und telefonischer Klärung des Sachverhaltes in Andreas T.`s privaten Internetseiten keine Verletzung seines Markennamens "Gelbe Seiten" mehr sehe. In dem Schreiben, das heise online vorliegt, heißt es wörtlich: "Wir werden unsere Abmahnung vom 20.08.01 betreffend ihr aktuelles Internetangebot unter der Domain darkpage.de nicht weiterverfolgen und diesbezüglich keine Ansprüche geltend machen."
(Quelle: http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/20809&words=gelbe%20Seiten)

Dietmar M. schreibt in “ZDNet” am 06.11.2001:
Telekom hat "Internet" als Marke schützen lassen

Der in Internet-Kreisen bekannte Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat mitgeteilt, dass die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) den Begriff "Internet" als Marke eingetragen hat (Az.: 300 20 882.0/38; Markenblatt vom 31. Oktober.2001, S.14.281). Diese Marke unterscheide sich von der normalen Schreibweise für Internet angeblich einzig dadurch, dass das zweite "t" in der Art das "@"-Zeichens geschrieben sei.
Gravenreuth stellt nun die Frage, ob nach dem Casus "Magenta" und "T"-Zeichen eine weitere Abmahnwelle droht (ZDNet berichtete). Bei der Telekom erklärte man auf Nachfrage, der Antrag sei auf Betreiben der Internet-Tochter T-Online (Börse Frankfurt: TOI) gestellt worden. Nachfragen dort durch ZDNet blieben bislang unbeantwortet.
Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für "Internet" umfasst laut dem Anwalt: "Apparate zur Aufzeichnung, Übertragung, Verarbeitung und Wiedergabe von Ton, Bild oder Daten für die Telekommunikation; Druckereierzeugnisse, nämlich Telefonbücher und sonstige Verzeichnisse für die Telekommunikation; Installation, Wartung und Reparatur von Einrichtungen für die Telekommunikation; Telekommunikation; Vermietung von Einrichtungen für die Telekommunikation; Vermietung von Apparaten zur Aufzeichnung, Übertragung, Verarbeitung und Wiedergabe von Ton, Bild oder Daten für die Telekommunikation; Projektierung und Planung von Einrichtungen für die Telekommunikation; Vermietung der Zugriffszeit zu Datenbanken in Form der Zurverfügungstellung des Zugangs zum Internet für Dritte (Onlinedienst und Internetprovider) und der Zurverfügungstellung von über das Internet abrufbaren Inhalten"
Verstöße gegen den Eintrag könnte die Telekom in ähnlicher Weise ahnden wie im Falle der Site "Boersenshirts.de" (ZDNet berichtete). Der Betreiber Ole M. bot ein so genanntes "T-Shi(r)t" für 25 Mark an. Die Vorderseite zeigte ein verfremdetes Logo der Deutschen Telekom mit dem Schriftzug "T-Shi(r)t". "Nur kurze Zeit, nachdem wir das Shirt angeboten hatten, flatterte uns der Brief der Telekom in Haus", erklärt er gegenüber ZDNet. Darin heißt es, dass "geschützte Zeichen" wie der Buchstabe T, die Farbe Magenta und die "grauen Quadrate (Digits)" verwendet würden. Durch die Wortkombination "T-Shit" werde die "geschäftliche Ehre und die Markenrechte" der Telekom verletzt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wäre eine Vertragsstrafe von 10.000 Mark fällig.
Ein Bußgeld in selber Höhe drohte die Telekom dem Autorenservice My favourite books an. Der Online-Dienstleister hatte in einer Anzeige großflächig die Farbe Magenta verwendet, welche sich die Telekom für den Bereich Telekommunikation und Online markenrechtlich hat schützen lassen. "Wir mussten das tun, um einen Präzedenzfall zu verhindern", sagte ein Sprecher der Deutschen Telekom damals gegenüber ZDNet.
(Quelle: http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,2098659,00.htm)

Onlinekosten.de berichtet am 25.11.2001:
Telekom beansprucht per Abmahnung die Domain telekomiker.de

Der Besitzer der Domain "telekomiker.de" traute seinen Augen nicht, als ihm vor wenigen Tagen eine Abmahnung ins Haus flatterte. Eine Frankfurter Anwaltskanzlei, welche im Namen der Deutschen Telekom AG handelt, beanspruchte die Domain für den rosa Riesen unter Berufung auf das Markenrecht.
In dem Schreiben wiesen die Anwälte darauf hin, daß das Wort "telekomiker" eine Verwechslungsgefahr mit "Telekom" darstelle und daß der Besitzer der Domain, Torsten Wenzel die Kunden der Telekom mit dieser Domain "abgefangen" und auf sein Erotikportal gelockt habe. Wenzel erklärte gegenüber Onlinekosten.de, daß dies nicht seine Absicht gewesen sei. Er besitze die Domain schon sehr mehr als 3 Jahren und habe eigentlich vorgehabt, ein Portal über Fernsehkomiker aufzubauen.
Sprachliche Verwirrungen
Wenzel wies darauf hin, daß "Tele" von Television, also Fernsehen komme, und Komiker bedeute nun einmal einfach Komiker. "Ich kann mir nicht vorstellen, wie jemand auf die Idee kommen kann, dieser Begriff hätte auch nur im geringsten etwas mit der Telekom zu tun. Selbst die Betonung der Aussprache dieses Kunstnamens, liegt bei Tele ~ Komiker und nicht etwa bei Telekom ~ iker," führte Wenzel weiter aus.
Kampf um Sex-Kunden
Verwundert zeigte sich Wenzel vor allem darüber, daß ihm die Abmahnung nur wenige Tage nachdem er Änderungen an seinem Erotik-Portal vorgenommen habe, zugestellt wurde. In dieser Abmahnung steht u.a. der Satz "… da Sie unter Verwendung dieses Zeichens auch ein Erotikportal anbieten …". Wenzel schloß daraus, daß es bei der Abmahung gar nicht so sehr um das Wort "Telekom" ging, sondern diese mit der Absicht verschickt wurde, einen unliebsamen Konkurrenten in Sachen Erotik auszuschalten. Denn bekanntlich bietet auch die Telekom-Tochter T-Online einen eigenen Erotik-Bereich an.
Narrheiten
Amüsiert stellte Wenzel die These auf, daß die Telekom vielleicht das von ihm geplante Komiker-Portal selbst aufbauen wolle. Immerhin habe die närrische Jahreszeit gerade angefangen. Für diesen Fall sei er unter Umständen bereit, über eine Abtretung der Domain zu verhandeln, schließlich könne dem durch die Telekomanwälte angenommenen Gegenstandswert der Domain von 250.000 DM, wohl kaum jemand widerstehen, sagte er schmunzelnd.
Telekom ist überall
Wenzel hat nach eigenen Angaben auch Recherchen über die Buchstabenkombination "telekom" im Internet angestellt. Demnach gäbe es allein in Deutschland über 900 Domains, die das Wort "telekom" enthielten, so der Domaininhaber weiter. Für ihn stelle sich also die Frage, ob die Domaininhaber von "telekommunikation.de" oder "telekommunist.de" in Kürze auch mit Post von der Telekom rechnen müssten. "Ich bin gespannt, ob die Telekom wirklich vor Gericht ihre vermeintlichen Ansprüche auf Komik im Internet durchsetzen möchte.", meinte Wenzel abschließend.
Onlinekosten.de meint:
Die Wege der Deutschen Telekom sind in der Tat unerforschlich, was mit der jüngsten Abmahnung wieder einmal mehr als deutlich wird. Kämpft man einerseits an der Front der Telefonzugänge mit Zähnen und Klauen gegen die Regulierungsbehörde und Mitbewerber, so will man sich auf der anderen Seite am liebsten alles was ein großes "T" oder das Wort "telekom" enthält, zu eigen machen. Doch schon einmal stoppte ein Gericht hier die Ansprüche des rosa Riesen, als dieser die Domain t3medien.de einklagen wollte. Ein Gericht sah damals eine Verletzung des §1 UWG (Wettbewerbsgesetz).
Man darf allerdings gespannt sein, wie ein möglicher Gang vor Gericht dieses mal enden wird, wurde doch gerade erst am Freitag einer Familie Shell, deren Domain "shell.de" vom Bundesgerichtshof aberkannt. Eine Verwechselungsgefahr von "telekomiker.de" und "telekom.de" besteht jedoch nach Ansicht der Onlinekosten.de-Redaktion nicht, auch wenn man im Volksmund die Telekom schon einmal scherzhaft als "Telekomiker" bezeichnet. Aber vielleicht will man ja von Seiten der Telekom wirklich ein Komik-Portal aufbauen und so die eigenen Stilblüten aus vielen Jahren präsentieren.
(Quelle: Roland Silberschmidt, http://www.onlinekosten.de/news/artikel/7607)

Heise Online berichtet am 04.03.2002:
Telekom verliert "Magenta-Prozess"

Im Prozess gegen den Autorendienstleister My favourite book musste die Telekom eine Schlappe hinnehmen. Der Anbieter hatte im Rahmen einer Anzeigenkampagne auch eine in der Telekom-Hausfarbe Magenta geschaltet. Damit zog er sich den Unmut des Telekommunikations-Riesen zu.
Die geforderte Unterlassungserklärung gegenüber der Telekom, die Farbe Magenta nicht mehr zu verwenden, unterzeichnete das Unternehmen nach eigenen Angaben nicht. "Wir haben den Vorgang als Satire betrachtet", so Geschäftsführer Bernd Kreutz. Die Telekom erhob daraufhin Klage, verbat sich die "Anlehnung" an den "überragenden Bekanntheitsgrad" der Telekom und unterstellte dem Unternehmen "My Favourite Book", es wolle den "Ruf der Klägerin ausnutzen". Nun entschied das Düsseldorfer Landgericht in der ersten Instanz gegen die Telekom, dass die beklagte Firma die Farbe Magenta weiterhin verwenden darf. Das Urteil trägt das Aktenzeichen 38 O 134/01 und ist noch nicht rechtskräftig.
(Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/25342)

PlanetCoding Net Forum schreibt am 17.12.2002:
Deutsche Telekom erkämpft sich Domain "T-Offline.de"

Die Deutsche Telekom hat sich die Domain "T-Offline.de" in einem Rechtstreit erkämpft. Offizieller Domaininhaber ist die nun die Deutsche Telekom AG, deren Leiter des Unternehmensbereichs Konzernsponsoring, Joseph Fesenmair, als administrativer Ansprechpartner beim Registrar DENIC eingetragen ist.
Wie die Deutsche Telekom auf Nachfrage mitteilte, habe man die Adresse "zur Verhinderung von Schmähungen" juristisch erstritten. "Das Gericht hat so entschieden, weil wir den Markennamen T-Online halten," hieß es zur Begründung. Da man weitere Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten verhindern wollte, habe man die Adresse registriert.
(Quelle: http://www.planetcoding.net)

RP Online berichtet am 22.08. 2003:
Deutschen Telekom mahnt in einer groß angelegten Aktion
eine Vielzahl von Firmen und Privatleute ab,

die in ihren Firmenbezeichnungen oder Domainnamen den Begriff "Telekom" verwenden.
"Dabei hat es die Deutsche Telekom aber nicht nur auf Firmen abgesehen, die sich in der Telekommunikationsbranche betätigen, sondern auch auf branchenfremde Unternehmen und Privatleute", kritisierte Andreas Klein von News-Cologne.
So sei sein Medienunternehmen abgemahnt worden, weil es unter telekomstore.info eine Weiterleitung auf das eigene News-Portal news-cologne.de eingerichtet hatte. Innerhalb dieses Portal gäbe es eine Rubrik "Computer & Telekommunikation", auf die direkt über die Domain von Telekomstore verlinkt wurde.
"Hierbei haben die Rechtsanwälte der Deutschen Telekom es als 'Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb' gewertet, dass der Werbepartner in dieser Rubrik die Firma 'ProMarkt' ist, von der auch Telekommunikationsprodukte vertrieben werden", führt Klein weiter aus.
In ähnlicher Weise sei die Telekom auch gegen Privatpersonen vorgegangen, die auf ihren Webseiten eine Rubrik "Telekom" eingerichtet hätten mit dem Werbebanner eines Händlers von Telekommunikationsprodukten oder -dienstleistungen.
Die Deutsche Telekom beziehe sich bei der Abmahnung auf ein im Frühjahr 1997 erstelltes Gutachten, in dem eine Verkehrsbekanntheit der Bezeichnung "Telekom" von 84 Prozent festgestellt worden sei. Weiter heißt es in der Abmahnung: "Das bedeutet, dass 84 Prozent der Verbraucher bereits vor fünf Jahren die Bezeichnung 'Telekom' kannten und ausschließlich unserer Mandantin zuordneten."
Das wird von Rechtsexperten in Frage gestellt: "Die Deutsche Telekom hat zu einem Zeitpunkt, als diese noch Monopolistin war, eine Umfrage erhoben. Das Ergebnis ist mit diesem Hintergrund mehr als verständlich, es gab ja keine anderen Anbieter. Heute wäre der Schutz des Begriffes 'Telekom' für die Deutsche Telekom AG ungleich schwerer, wenn nicht sogar unmöglich. Denn mittlerweile ist das ein gängiger Begriff des täglichen Sprachgebrauchs", so der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting.
(Quelle: http://www.rp-online.de/public/article/multimedia/allgemein/17629)

Computer Partner berichtet am 25.8.2003:
Es darf nur eine geben:  massenhaft Abmahnungen durch die Telekom

Bis zu 3.000 Unternehmen und Privatpersonen sollen Abmahnungen von der Deutschen Telekom erhalten haben, schätzt einer der Betroffenen. Ursache für das ruppige Verhalten: Die Abgemahnten verwenden Namensbestandteile wie "Telekom" oder "T-" im Firmennamen oder in der Webadresse. Meist geben die Belangten verschreckt klein bei, doch nun ging eines der Opfer an die öffentlichkeit.In einer Pressemitteilung informierte die Köln Media Medienproduktion über ihren Fall. Der Ex-Monopolist hatte das Unternehmen abgemahnt, weil es eine Website mit der Adresse "telekomstore.info" betreibt. Die mittlerweile stillgelegte Adresse leitete den Besucher auf ein Newsportal der Agentur weiter, auf der unter anderem Promarkt-Werbung zu finden war.Laut Abmahnungstext verletze der Domainname die Markenrechte der Deutschen Telekom. Die Nutzer müssten davon ausgehen, dass es sich um Informationen zu einem Online-Shop der Telekom handle, schreibt die beauftragte Anwaltskanzlei Lovells. Zudem verstoße das Verhalten gegen die guten Sitten im Wettbewerb.Die Telekom begründet ihre Ansprüche damit, dass bereits 1997 rund 84 Prozent der Verbraucher die Bezeichnung Telekom kannten und ausschließlich mit dem ehemaligen Staatsunternehmen assoziiert hätten. Aufgrund dieser Bekanntheit genieße der Begriff in Deutschland einen "weiten Schutzumfang".Köln Media hält dagegen, dass der Name Telekom erst seit dem Jahr 2000 für den Ex-Monopolisten markenrechtlich geschützt sei.Der rosa Riese selbst wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Der Fall sei ihm nicht bekannt, erklärte Telekom-Sprecher Frank Domagala gegenüber ComputerPartner. ähnlich zugeknöpft gab sich auch die mit der Abmahnung beauftragte Kanzlei. Nicht einmal seinen Namen wollte der zuständige Anwalt veröffentlicht sehen.Bereits vor Gericht befindet sich ein anderer Fall. Euro-Telekom, deutsche Tochter einer gleichnamigen dänischen Firma, soll ihren Namen ändern und die Domain "euro-telekom.de" zurückgeben. "Es handelt sich um einen Vernichtungsfeldzug," sagt Geschäftsführer Gerd Ide. Sein Unternehmen sei bankrott, wenn die Telekom siege. Doch so schnell will Ide nicht aufgeben, selbst wenn er vor deutschen Gerichten wenig Chancen sieht: "Ich habe den Eindruck, das Landgericht folgt in allen Punkten der Klageschrift, ohne uns überhaupt anzuhören". Ide will notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen und hofft, dass sich die Betroffenen endlich solidarisieren: "Jeder denkt, er wäre der einzige, aber es handelt sich um eine flächendeckende Kampagne."Mittlerweile sammelt Köln Media Beweise dafür, dass es sich bei der Aktion um eine unzulässige Massen-abmahnung handelt. Bereits 300 Firmen hätten sich gemeldet, so das Unternehmen, die Telekom beschäftige derzeit mindestens drei Anwaltskanzleien mit Abmahnungsfällen. Köln Media bittet alle Betroffenen, sich unter der E-Mail-Adresse "abmahnung@news-cologne.de" zu melden. Sie sollten ihre vollständige Anschrift, gegebenenfalls den Namen der abgemahnten Domain, Datum und Aktenzeichen der Abmahnung und den Namen der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei angeben. Ebenso interessiert das Unternehmen, wer bereits vor dem Jahr 2000 den Begriff Telekom im Firmennamen verwendet hat. (haf)
(Quelle: http://www.computerpartner.de/index.cfm?pid=53&pk=221867)

ka-news.de berichtet am 25.05.04:
Branchenbuch-Rechtsstreit

Das Karlsruher Unternehmen YellowMap AG konnte in dem Rechtsstreit gegen die DeTeMedien vor dem Landgericht in der Fächerstadt einen Erfolg feiern. Die DeTeMedien, Mitherausgeber der GelbenSeiten, darf in Zukunft nicht mehr damit werben, dass ihr Branchenverzeichnis eine komplette Zusammenstellung aller Unternehmen sei. Bereits seit März 2003, versucht das zur Telekomgruppe gehörende Unternehmen, die YellowMap AG durch Abmahnungen und gerichtliche Verfahren in Anspruch zu nehmen. Im Gerichtsverfahren konnte DeTeMedien nicht glaubhaft machen, dass in den GelbenSeiten alle Marktteilnehmer eingetragen sind. Der YellowMap AG hingegen wurde in einem früheren Verfahren am Oberlandesgericht erlaubt, auch weiterhin damit zu werben, dass sie über das umfangreichste deutschsprachige Online-Branchenbuch verfüge.
(Quelle: http://www.yellowmap.com/presse/pressestimmen)

Chip.de berichtet am 18.05.2004:
YellowMap gegen GelbeSeiten

Im Rechtsstreit mit der Telekom-Tochter DeTeMedien hat das Online-Branchenbuch YellowMap einen Erfolg errungen. Nach einer Entscheidung des Landesgerichts Karlsruhe darf DeTeMedien nicht mehr damit werben, dass GelbeSeiten ein komplettes Verzeichnis aller Unternehmen sei. In dem Verfahren konnte die Telekom-Tochter nicht glaubhaft machen, dass alle Marktteilnehmer in dem von ihr herausgegebenen Branchenverzeichnis eingetragen sind. In GelbeSeiten seien unter anderem Firmen, die nicht über einen eigenen gewerblichen Hauptanschluss verfügen, nur dann verzeichnet, wenn sie für den Eintrag bezahlen. Anbieter, die ihre Telefonnummer nicht angeben wollen oder die keinen Anschluss haben, seien ebenfalls nicht in GelbeSeiten verzeichnet, teilte YellowMap mit.
(Quelle: http://www.yellowmap.com/presse/pressestimmen)

Pressetext Deutschland berichtet am 19.August 2004:
Begriff "Telekom" hat keine überragende Kennzeichnungskraft

Die Deutsche Telekom hat vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG) eine juristische Niederlage einstecken müssen: Nachdem in erster Instanz das Landgericht Köln (Az. 31 O 297/03) der Klage des rosa Riesen noch stattgegeben hatte, entschied das OLG Köln (Az. 6 U 131/03) zugunsten der EURO Telekom Deutschland GmbH, dass der Begriff "Telekom" nicht besonders schätzenswert ist.
Die Anwälte der Deutschen Telekom hatten wegen der Verwechslungsgefahr zwischen "Deutsche Telekom" und "EURO Telekom" Klage eingereicht. Nach Auffassung der Rechtsvertreter hätte das Wort "Telekom" eine "prägende Kennzeichnung" erlangt. Die EURO Telekom wies diese Argumentation zurück und stützt sich dabei auf ein Ende 2003 ergangenes BGH-Urteil.
Der BGH hatte die Bezeichnung "Telekom" als Firmenbestandteil aufgrund der Verkehrsdurchsetzung nur normale, also keineswegs überragende Kennzeichnungskraft bestätigt und somit die prägende Kennzeichnung verneint. Der BGH und auch das OLG Köln haben weiterhin entschieden, dass darüber hinaus ein allgemeines Freihaltebedürfnis an dem Begriff "Telekom" besteht. Er gilt als eine gängige Abkürzung für Telekommunikation und dient im inzwischen liberalisierten Telekommunikationsmarkt vielen Firmen zur Branchenkennzeichnung.
Besonders schmerzlich dürfte für die Deutsche Telekom AG jedoch sein, dass der 6. Zivilsenat des OLG Köln bei seiner Entscheidung am 6. August 2004 eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Gerd Ide, Geschäftsführer der EURO Telekom Deutschland GmbH, äußerte sich erfreut über das Urteil: "Nachdem die Deutsche Telekom die erste Instanz so klar gewonnen hatte, hatten wir schon fast das Vertrauen in die deutsche Justiz verloren. Das Urteil des OLG Köln zeigt jedoch, dass auch ein vergleichsweise kleines Unternehmen sich gegen einen Marktführer erfolgreich durchsetzen kann. Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätten wir Insolvenz beantragen müssen, da die Deutsche Telekom unseren Gewinn der letzten Jahre als Schadenersatz eingeklagt hatte. Unsere Mitarbeiter wären dann ein Fall für Hartz IV geworden."
(Quelle: http://www.stormarn-gewerbe-portal.de/article.php?sid=407)

Stern.de berichtet am 06.10.2004:
Obwohl die Konkurrenz nur im Internet droht,

wird die Telekom nervös. Von einem Gericht in München ließ der Telefonkonzern GoYellow bereits jeden Anzeigenpreisvergleich mit den eigenen Branchenseiten verbieten. Vor allem aber ist es die Farbe Gelb, die die Manager des Branchenriesen rotsehen lässt. Sie wollen GoYellow jede Ähnlichkeit mit den eigenen Bänden verbieten lassen. Seit Mai müssen Richter in Hamburg und Frankfurt daher der Frage nachgehen, ob das Gelb der Branchenbücher nun der Deutschen Telekom gehört oder ob es sich um eine allgemein verbreitete Tönung für derartige Verzeichnisse handelt, für die niemand ein exklusives Recht beanspruchen kann. Beide Seiten haben sich mit Gutachten gerüstet. Die Lage ist verworren: Das Frankfurter Landgericht untersagte dem Newcomer zunächst die Verwendung des Wortes "Gelb" im Namen, die Hamburger Richter erlaubten in zweiter Instanz zumindest die Nutzung des englischsprachigen Begriffs. Wieder vor Gericht in Frankfurt, geht es nun um den Hintergrundton auf der neuen Webseite. Hier hängt der Farbstreit fest, die nächste Entscheidung soll an diesem Donnerstag fallen.
In dem bizarren Kampf um Gelb geht es um handfeste wirtschaftliche Motive. Die Branchenseiten stellen für DeTeMedien (Umsatz rund 300 Millionen Euro) ein hochprofitables Geschäft in dreistelliger Millionenhöhe dar. Die - früher noch amtlichen - "Gelben Seiten", die in järlichem Rhythmus bei Postfilialen und Tankstellen ausliegen, sind bei mehr als 90 Prozent der Bevölkerung bekannt. Und ein Synonym für Branchenverzeichnisse - ähnlich wie die Marke Tempo für Papiertaschentücher.
Wettbewerb bei den Branchenblättern konnte sich die Telekom bislang mit einer eigenwilligen Firmenstruktur vom Leib halten. Die Bücher werden mit einer Reihe von regionalen Verlagen herausgebracht. Für jedes Gebiet hat der zuständige Verlag mit DeTeMedien eine gemeinsame Firma gegründet. Nur die darf die "Gelben Seiten" verbreiten. Intern herrscht Arbeitsteilung: Die Telekom sammelt die Firmendaten, die Verlage schleppen die Inserenten heran. Dafür kassiert DeTeMedien angeblich knapp 30 Prozent der Einnahmen, die Verlage mit ihren Anzeigen-Koberern den Rest. Nur solange dieses Tandem-Monopol funktioniert, sind üppige Gewinne sicher. Kaum eine Branchengruppe wagt es, in den örtlichen "Gelben Seiten" lediglich im alphabetisch geordneten Kleingedruckten aufzutauchen. Fast alle buchen Anzeigen. Und das, obwohl strittig ist, wie viele der fast 50 Millionen "Gelbe Seiten"-Exemplare, die jährlich gedruckt werden, überhaupt die Konsumenten erreichen. Die Telekom behauptet, die meisten ausgelegten Bücher würden abgeholt. In Postfilialen heißt es hingegen, Verzeichnisse landeten "containerweise im Altpapier".
Da gehörten sie heute auch hin, meint "GoYellow"-Gründer Harisch. Immerhin würden sich täglich an die 30.000 Daten ändern und die Bücher im Vergleich zum Internet alt aussehen lassen. Die Telekom bietet mittlerweile ebenfalls verstärkt entsprechende Web-Dienste an.
Um zu beweisen, dass die Farbe Gelb kein Symbol für Telekom-Bücher ist, sondern ein universelles Markenzeichen, schleppte Harisch vor Gericht neulich ein Branchenbuch aus Peking an. Es ist gelb. Bei Bedarf könne er nachlegen, meint er: Mit "Gelben Seiten" aus 84 weiteren Ländern. Ob das die Richter beeindruckt hat? Zumindest das ursprüngliche Hellgelb hat GoYellow auf seiner Internetseite bereits ersetzt - durch einen leicht orangestichigen Gelbton.
(Quelle: http://www.stern.de/wirtschaft/)

Markenbusiness.com berichtet am 11.10.2004:
DeTeMedien verliert gegen GoYellow geführten Streit um die Farbe Gelb

Das Online-Branchenverzeichnis GoYellow darf für seinen Internetauftritt die Farbe Gelb verwenden. Das Frankfurter Landgericht wies eine Klage der Telekom-Tochter DeTeMedien zurück. Die Herausgeberin der Gelben Seiten hatte versucht, ein Exklusivrecht durchzusetzen. Sie wollte GoYellow per Gerichtsentscheid verbieten lassen, von der Farbe, wie auch dem Namen Gelb Gebrauch zu machen.
Ursprünglich hieß GoYellow nämlich “Googelb”. Der Betreiber des Online-Branchenverzeichnisses Klaus Harnisch hatte diese Bezeichnung gewählt, weil er darin die optimale Beschreibung seines Angebots sah. Eine Mischung aus Suchmaschine und Branchenbuch eben. Zu diesem Namen darf das Unternehmen laut Urteilsspruch jedoch nicht zurükkehren. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Ähnlichkeit zu dem Namen Google zu groß sei. Ohne vor Gericht als Klägerin aufgetreten zu sein, haben die Betreiber der Suchmaschine dank DeTeMedien damit einen Sieg errungen.
(Quelle:http://www.markenbusiness.com/de/news.php)

GoYellow.de berichtet am 09.11.2004:
varetis AG gewinnt Streit um die Farbe Gelb

München, 09.11.2004 - Die DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH (DeTeMedien) bzw. die Deutsche Telekom AG verteidigen seit Jahren ihre Rechte an den "GelbeSeiten" und an der Farbe Gelb und waren hiermit bislang erfolgreich. So ließ die DeTeMedien ihrem Mitbewerber varetis AG verbieten, die Bezeichnung GoYellow und die Farbe Gelb für eine neue Internet-Suchmaschine zu verwenden. Entsprechende Einstweilige Verfügungen ergingen beim Landgericht Hamburg und beim Landgericht Frankfurt am Main.
Bereits am 04.08.2004 ist es der varetis AG gelungen, die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg zur Aufhebung zu bringen. Die varetis AG darf ihr Branchenverzeichnis im Internet weiter GoYellow nennen. Der Stern berichtete.
Am 7.10.2004 hat das Landgericht Frankfurt nun in zwei weiteren Verfahren die Einstweiligen Verfügungen bezüglich der Farbe Gelb im Hintergrund und Vordergrund der GoYellow Website aufgehoben. Der Schutz einer Benutzungsmarke für die Farbe Gelb beschränke sich auf die Farbe Postgelb, deren Benutzung die DeTeMedien nicht nachweisen konnte.
Da es der DeTeMedien nicht gelungen ist, die Verwendung der Bezeichnung GoYellow zu untersagen, hat sie versucht, die Mitbewerber Varetis AG bzw. Goyellow GmbH anderweitig zu behindern. Eine verwechslungsfähige Internet Domain www.yellowgo.de wurde mit der Website www.gelbeseiten.de verlinkt, um mögliche Kunden, die goyellow.de falsch eingeben, auf die Website der DeTeMedien zu lenken. Am 9.11.2004 hat DeTeMedien sich im Wege einer Unterlassungserklärung verpflichtet, die Domain yellowgo.de nicht mehr zu verwenden.
Die Interessen der varetis AG vertraten die Justiziarin Inge Klasing und Rechtsanwältin Angelica von der Decken sowie Rechtsanwalt Dr. Christian Paul von BEITEN BURKHARDT München. Die Rechtsanwälte Dr. Fesenmair und Dr. Gehring von Bird & Bird München vertraten die Interessen der DeTeMedien GmbH.
(Quelle: http://www.goyellow.de/insight/presse/)

In einem Internet-Forum berichten die Betreiber von www.biz-index.de am 23.03.2005:
Die Telekom - oder besser DT Medien hat uns verklagt.

- Eigentlich nur Jan, weil es auf seinen Namen läuft.
Der Reihe nach:
2001 haben Jan und ich www.biz-index.de, das intelligente Firmensuchsystem gegründet.
Unternehmen konnten sich dort kostenlos anmelden, Stellenangebote einstellen und -gesuche aufgeben. Bis zu Abschlatung 2004 hatten wir c.a. 7.000 Unternehmen gelistet. Von der kleinen Schreinerei nebenan bis zu Investmentbank Dresdner Kleinwort Wasserstein.
Da irgendwo auf unseren Seiten, das Wort Branchenbuch auftauchte, dachten die (Wichser) Leute von der Telekom: Hey, das ist unser Name! Branchenbuch darf niemand schreiben. Nur die Telekom! Die verklagen wir mal.
2004 bekam Jan, der die url biz-index.de angemeldet hatte, Post von den Telekom Rechtsanwälten. Sofortige Entferung des Wortes “Branchenbuch” von der Seite und Unterschreibung einer Unterlassungserklärung, nie nie nie wieder das Wort Branchenbuch zu benutzen. So wie es ein Oberlandesgericht (OLG) in einem anderen Fall bestimmt hat.
Wir nahmen vorsichtshalber die gesamte Seite vom Netz. Jan wollte sich nicht vorschreiben lassen, welche Wörter er benutzt, und unterschrieb die Unterlassung nicht.
Das gefiel den Rechtsanwälten gar nicht - zwar war die Seite vom Netz, wie aber kommen die Leute von der Telekom dennoch an ihr Geld? Klar, sie reichen Klage ein - Streitwert 50.000 EUR. Wohl gemerkt, wegen einem Wort auf einer Seite, die längst abgeschaltet wurde!
Das ist jetzt Stand der Dinge.
So behindert das Wettbewerbsrecht (Name ”Branchenbuch” nicht benutzen) in Deutschland den Wettbewerb, den es eigentlich fördern soll. Diese Welt ist einfach nur krank. Die Sache ist so lächerlich! Ich hoffe, dass diese Geschichte die Runde macht und einigen die Augen öffnet, wie hier Großkonzerne mit einer Armarda von Anwälten sogar die kleinsten Konkurrenten Überrollt, ja sogar in den persönlichen und privaten Ruin treibt!
(Quelle: http://nyblog.de/index.php/branchenbuch)

In einer Pressemitteilung berichten “DieNeuenUnternehmen.de” am 06.11.2005:
Ist Ferrari kein Fahrzeughersteller, weil das Unternehmen nur wenige Autos herstellt?

Junge Firmen müssen Abmahnungen ernst nehmen, sollten aber nicht verzweifeln
Junge Unternehmen trifft eine Abmahnung meistens doppelt hart. Zum einen haben sie noch wenig Erfahrung im Wirtschaftsverkehr, zum anderen in der Regel gar keine bezüglich Abmahnungen. Wie soll man sich in einer solchen Situation verhalten, um Schaden und Kosten möglichst gering zu halten? “Schnell reagieren und in jedem Fall einen Rechtsbeistand einschalten”, so lautet der Rat von Ralf Kühne, Geschäftsführer von DieNeuenUnternehmen.de.
Die junge Firma wirbt mit dem Untertitel “Das Branchenbuch der Jungunternehmen”. Und genau dies wollte ein “großes”, bereits etabliertes Branchenbuch verbieten. Begründung: Das Branchenbuch sei mit knapp 200 Einträgen zu klein für diese Bezeichnung.
“Als wir die Begründung der Abmahnung und die festgesetzten Termine sahen, saß der Schock im ersten Moment ziemlich tief”, gibt Ralf Kühne zu. “Eine Unterschrift unter die Unterlassungserklärung wäre einer Geschäftsaufgabe gleichgekommen und die Frist hat uns umgehauen: Eingang am Donnerstagmittag per Fax, Erklärung unterschreiben am darauf folgenden Dienstag, dazwischen noch zwei Tage Wochenende”.
Als Mitglied bei openBC, einem großen Online Business-Netzwerk, setzte Kühne nach dem Erhalt der Abmahnung im Internet-Forum sofort einen “Hilferuf” an die Community ab. Schon wenige Minuten später kamen die ersten Antworten. Eine Rechtsanwältin aus München von der Kanzlei Maas Merget & Kollegen, die schon konkrete Vorschläge für ein Vorgehen gab, wurde schließlich ausgewählt. Noch am gleichen Abend lud Kühne die Vertretungsvollmacht von der Website der Anwaltskanzlei herunter und beauftragte die Kanzlei per Fax mit dem Rechtsbeistand. Am nächsten Morgen folgten zahlreiche Telefonate und E-Mails zur gegenseitigen Abstimmung und noch am selben Tag ging ein Schreiben an die gegnerischen Anwälte raus. Der gesetzte Termin verstrich ohne Reaktion und kurz darauf kam die Entwarnung - die Abmahnung war vom Tisch.
(Quelle: http://openpr.de/news)

I-Newswire berichtet am 13.11.2005:
Urteil mit Grundsatzwirkung
Unternehmen und Privatpersonen, die zum Beispiel eine Internetseite betreiben, dürfen von großen Wirtschaftskonzernen mit eigener Rechtsabteilung nicht kostenpflichtig durch externe Anwälte abgemahnt werden. Zu diesem Schluss gelangte jetzt das Landgericht Frankfurt/Main. Das Urteil hat Grundsatzwirkung, da immer häufiger Konzerne auf diese Weise gegen Konkurrenten vorgehen.
Im konkreten Fall ging es um das Leipziger IT-Unternehmen Nutzwerk und die Deutsche Telekom AG. Der Telekommunikationskonzern hatte die sächsische Softwarefirma vor zwei Jahren mit mehreren so genannten ‚strafbewehrten Unterlassungserklärungen’ konfrontiert. Nutzwerk warb damals für seinen Internetbeschleuniger mit vergleichender Werbung im Bezug auf DSL. In der Art der Werbung von Nutzwerk sah die Telekom einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Im Auftrag der Telekom wurde Nutzwerk kostenpflichtig abgemahnt. Eine entsprechende Unterlassungserklärung gab Nutzwerk auch teilweise ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht ab. Die Telekom stellte daraufhin die Abmahnkosten in Rechnung. „Dem widersprachen wir aber“, so Ramona Wonneberger, Geschäftsführerin von Nutzwerk.
Zunächst urteilte das Amtsgericht Frankfurt/Main zu 84 Prozent für die Telekom. Nutzwerk jedoch ging in Berufung, die Sache ging danach vor das Landgericht Frankfurt/Main.
Dieses nun fällte ein Grundsatzurteil, das Signalwirkung haben dürfte. Der Vorsitzende Richter wies nicht nur die Klage der Telekom insgesamt ab, sondern stellte auch klar, dass größere Wirtschaftsunternehmen mit eigener Rechtsabteilung bei einer üblichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung keinen externen Rechtsanwalt einschalten dürfen. Die Kosten, die durch die Einschaltung der Rechtshilfe entstehen, können nicht dem abgemahnten Wettbewerber zugeschrieben werden. Erst nach erfolgloser Abmahnung dürfe ein externer Anwalt beauftragt werden, dessen Kosten dann zu erstatten sind.
„Das heißt für diesen Fall, dass die Telekom keinen Cent sieht“, so Nutzwerks Anwalt Claas Plesch aus Halle/Saale, der die Interessen der Unternehmen gestärkt sieht. „In letzter Zeit gibt es ein regelrechtes Abmahn-Unwesen. Dank diesem Urteil, das in dieser Form neu und eindeutig ist, wird dem Trend Einhalt geboten“, sagt er.
Das Urteil wurde mit Aktenzeichen 3-08 S 2/04 beim Landgericht Frankfurt/Main eingetragen. Die Kosten des Rechtsstreites muss die Klägerin, die Deutsche Telekom AG, zahlen. „Die Entscheidung der Richter bestätigt uns einmal mehr, in Rechtsstreitigkeiten bis zum Schluss durchzuhalten“, so Ramona Wonneberger zum Abschluss.
(Quelle: http://at-de.i-newswire.com/pr14491.html)

Reiner S. aus Straubing berichtet am 01.12.2005:
Abmahnung wegen eines privaten Branchenbuchs

Reiner S. ist von der Deutsche Telekom Medien GmbH (DeTeMedien) wegen der Verwendung des Begriffes Branchenbuch und eines gelblichen Farbtons auf seiner Webseite im August diesen Jahres aufgefordert wurde, aus marken- und wettbewerbsrechtlichen Gründen und zur Vermeidung eines unzutreffenden Eindrucks die oben genannte Bezeichnung herauszunehmen und die verwendete Farbe ,,gelb” zu ändern. Darauf (nicht im Sinne von DeTeMedien reagiert), wurde Reiner S. als nächstes eine einstweilige Verfügung zugestellt, worin die Ansprüche bestätigt wurden. Auch mit seinem Anwalt hatte Reiner S. anscheinend kein Glück. Zuletzt zeigt er aber, dass er seinen Humor noch nicht verloren hat und wünscht dem TELEKOM-Konzern: weiterhin viel Spass mit eurer gelben Farbe und Branchenbüchern.
(Quelle: http://sewoma.de)

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg vom 23.01.2006:
Verbraucherzentrale verklagt Telekom
Trotz Abmahnung weiter rechtswidrig geworben

Schon im Frühjahr 2005 hatten sich Verbraucherbeschwerden über die Telecom als Tochter der Deutschen Telekom AG gehäuft. Wir berichteten mehrmals, dass Betroffene von Werbern in deren Auftrag angerufen werden und statt des gewünschten Informationsmaterials wenige Tage später eine Auftragsbestätigung mit erhöhten Tarifen erhalten haben.
Zunächst hatte der Pressesprecher des Unternehmens erklärt, hier seien Callcenter über ihren Auftrag hinausgegangen, man werde dies unterbinden. Danach sammelten sich jedoch bei den Verbraucherschützern bundesweit noch so viele Beschwerden, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Abmahnung aussprach.
Und weiter belästigten ungebetene Anrufer die Verbraucher und nötigen sie, aktiv zu werden, um nicht vereinbarte Tariferhöhungen ”rückgängig” zu machen. Im September mahnte dann auch die Verbraucherzentrale Brandenburg dieses Geschäftsgebaren ab und forderte die Telekom zur Unterlassung auf. Inzwischen brachte der Bundesverband eine Klage auf den Weg. Doch immer noch fühlt sich der Telekommunikationsanbieter mit erheblicher öffentlicher Beteiligung stark genug, den Verbraucherschutz zu ignorieren.
Daraufhin reichte zum Jahresende 2005 auch die Verbraucherzentrale Brandenburg eine Klage ein.
Betroffenen Verbrauchern bleibt nur, sich zu wehren. Individuellen Rat erhalten Betroffene in den Verbraucherberatungsstellen -
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49  Mo - Fr von 9 - 16 Uhr (12 Ct/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom)
- sowie am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770  Mo - Fr von 9 - 18 Uhr (1 €/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom).
(Quelle: http://www.vzb.de)

Pressemitteilung von: IQ Telecom GmbH vom 24.04.2006:
Die DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH droht mit einer Klage gegen die IQ Telecom GmbH
Die DeTeMedien GmbH fordert die Unterlassung des von der IQ Telecom GmbH betriebenen Online-Auskunftsportals www.teleauskunft.com und des verwendeten Slogans “Das Telefonbuch für Deutschland”. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche hält sich das Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt vor. Die IQ Telecom GmbH, mit Sitz im Düsseldorfer Medienhafen, ist in diesem Jahr erfolgreich in den Markt gestartet und bietet ihren Kunden zahlreiche Dienstleistungen im Telekommunikationssektor an.
Als Begründung für ihre Forderung gibt die DeTeMedien GmbH die Unvollständigkeit der Adressenliste im Vergleich zu den Online-Auskunftsdiensten der Telekom an. Dies ist nicht weiter verwunderlich, da der Datenbestand der Gelben Seiten anderen Auskunftsanbietern immer noch nicht zugänglich gemacht wird und häufig nicht mehr vorhanden ist. So bleibt den Unternehmen für diese Datensätze nur die zusätzliche Selbstrecherche. In einigen Fällen, wie bei der IQ Telecom GmbH, wird aber nahezu der gesamte Teilnehmerdatenbestand abgedeckt. Der Slogan “Das Telefonbuch für Deutschland” der IQ Telecom GmbH bezeichnet die Vollständigkeit des Teilnehmerdatenbestandes des Telefonbuches und nicht der Gelben Seiten.
Erstaunlich ist, dass fast alle Auskunftsanbieter ihre Teilnehmerdaten von der Deutschen Telekom AG beziehen und der Konzern nun die Vollständigkeit der Teilnehmerdatensätze bemängelt. Mit der Bezeichnung www.teleauskunft.com sieht man bei der DeTeMedien GmbH außerdem die Markenrechte des Unternehmens verletzt.
Ein junges Unternehmen, wie die IQ Telecom GmbH, gerät durch die Marktmacht und Größe des Konzerns schnell unter Druck. Doch das mittelständische Unternehmen, das seit seiner Gründung über 25 neue Arbeitsplätze geschaffen hat, lässt sich nicht einschüchtern. “Wir lassen uns nicht entmutigen, da wir unseren zukünftigen Erfolg auf unser Online-Auskunftsportal stützen. Auf keinen Fall geben wir der Forderung nach www.teleauskunft.com einzustellen und an die Telekom zu überschreiben. Unser Ziel ist es unseren Kunden mit unserem Online-Auskunftsdienst auch weiterhin den schnellsten Service anzubieten”, erklärt Christian Roschitz (CEO). Für die IQ Telecom GmbH heißt es nun abzuwarten, ob der Telekommunikationsgigant seine Drohung wahr macht und tatsächlich Klage gegen das Unternehmen erhebt.
(Quelle: www.openpr.de)

Presseinformation der GoYellow Media AG vom 07.08.2006:
Deutsches Patent- und Markenamt beschließt Löschung der Marke "Gelbe Seiten"

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat jetzt entschieden, die Marken "Gelbe Seiten" DE 396 44 690.6 und "Yellow Pages" DE 396 21 465.7 zu löschen. Beide gehören der Telekom-Tochter DeTeMedien, die sie über Jahrzehnte gemeinsam mit den Telefonbuchverlagen in ganz Deutschland gewinnbringend vermarktet hat. GoYellow hatte bereits am 29. Juli 2004 den Antrag auf Löschung beider Marken mit der Begründung gestellt, dass es sich bei beiden Begriffen um allgemeingültige Beschreibungen handele. Diese Begründung wird von der Tatsache untermauert, dass in knapp 100 Ländern der Welt der Begriff "gelbe Seiten" für gewerbliche Branchenverzeichnisse genutzt wird. Die Internet-Auskunft GoYellow wurde seit 2004 von der DeTeMedien in insgesamt 23 Prozessen angegriffen. Davon ging es allein in 14 Verfahren um die Verwendung der Farbe gelb, die Begriffe gelbe Seiten oder yellow pages. "Diese Entscheidung des Patent- und Markenamts ist noch nicht rechtskräftig, sie bedeutet aber für uns den Durchbruch. Endlich können wir mit einem gängigen Begriff unser Geschäft beschreiben.", sagt GoYellow-Chef Dr. Klaus Harisch. "Jetzt werden wir dafür kämpfen, dass auch die Internetadresse www.gelbeseiten.de von allen Branchenauskünften verwendet werden kann."
Dem Beschluss der Markenlöschung "Gelbe Seiten" durch das DPMA gehen zwei ähnliche Entscheidungen voraus: Im Dezember 2005 wurde die Wortmarke "Post" gelöscht. Ebenso hat der Bundesgerichtshof Anfang des Jahres 2006 die Eintragung des Zeichens "Lotto" nicht genehmigt.
(Quelle: http://www.faz.net)

Ein weiteres Opfer der Telekom berichtet in einem Internetforum am 03.07.2007:
Telekomtochter DeTeMedien macht ernst.

Mit einstweiligem Verfügungsantrag beim Landgericht Hamburg will sie das moderne Branchenverzeichnis gelbevideos.de unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu € 250.000 ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten aus dem Internet löschen.
Herausgeber Fred Schumacher dazu: ”Die Ladung vom Gericht in Hamburg zum 24. Juli ist einerseits positiv, denn das Gericht hat damit schon mal den Antrag von DeTeMedien auf Erlass der Verfügung ohne vorherige mündliche Verhandlung abgelehnt. Andererseits muss wegen des hohen von der Gegenseite vorgegebenen Streitwertes von 250.000 Euro ein Anwalt auftreten und der kostet eben wegen des Streitwertes richtig Geld. Unter 5-10.000 Euro mit Schriftsatz usw ist da wohl nichts zu machen.
Die Abmahnung von der Telekomtochter DeTeMedien kam am 11.Mai 2007:
Ab sofort soll man weder im Netz noch im geschäftlichen Verkehr ”gelbevideos” benutzen dürfen. Jeder angefangene Tag der Aufrechterhaltung der Domain soll fünftausendeinhundert Euro kosten, darüber hinaus verpflichte man sich zum Ersetzen jedes entstandenen und vielleicht noch entstehenden Schadens, und so weiter und so fort.
Die hier angewandte Taktik liegt auf der Hand. Die 250.000 Euro Streitwert sind so hoch angesetzt, dass die Kosten für jeden anwaltlichen Briefwechsel den Ruin des Kleinunternehmens verursachen sollen. Wenn das noch nicht reicht, die Panzer sind aufgefahren, tägliche fünftausend treiben den Streitwert binnen eines Jahres auf satte zwei Millionen hoch, plus Zinsen ist man dann nach zwei Jahren ” kein Problem bei hiesigen Prozessdauern ” schon bei viereinhalb Millionen angelangt. Noch immer nicht genug, sofort unterschreiben, oder ”Andernfalls müssen Sie mit umgehenden rechtlichen Weiterungen rechnen, welche weitere Kosten verursachen würden. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.”
Die Macher in besagtem Kleinunternehmen nehmen mit Erstaunen zur Kenntnis, dass man bei der Telekom wohl nicht zwischen Seiten und Videos unterscheiden kann. Ums deutlich zu machen, Seiten sind zum Umblättern und drin Buchstaben und Worte lesen, Videos sind zum Anschauen und Hören von mit filmischen Mitteln hergestellten Inhalten. Kann man garnicht verwechseln. Schon seit eh und je hat die Post, dann Nachfolger Telekom andere Nutzer des Begriffs Gelbe Seiten verfolgt bis ins Essgefach wie der Volksmund sagt. Vor neun Monaten sollte das eigentlich beendet worden sein, das Deutsche Patent- und Markenamt hat wie die deutsche und internationale Presse berichtete, die Telekom-Marken ?Gelbe Seiten? und ”Yellow Pages” aus ihrem Register gelöscht, freie Fahrt dem Wettbewerb, so dachte man. Offenbar ein Irrtum, man kann das Kriegführen gegen die Kleinen nicht lassen.
Ausführliche Infos zu diesem Fall: http://blog.gelbevideos.de
(Quelle: http://abmahnung.blogger.de)

“gelbevideos.de” berichtet am 10.10.2007:
Telekomtochter führt die gesamte Presse und damit die Öffentlichkeit systematisch an der Nase herum.

Wie erst jetzt bekannt wird, hat der ursprüngliche Antragsteller der Löschung der Marke “gelbe Seiten” Goyellow Media AG (vormals Varetis AG) bereits im November 2006 den Löschungsantrag gegen die älteste Wortmarke beim Patent- und Markenamt ohne Begründung schriftlich zurückgezogen. Zeitgleich hatte DeTeMedien Goyellow einen Auftrag erteilt, der dem bis dato Konkurrenten fünf Millionen Euro in die Kasse spülte. Die an diesem Geschäft Beteiligten machten das Zurückziehen des Löschungsantrages nicht öffentlich, sondern erweckten im Gegenteil den Eindruck, ein rechtsstaatliches Verfahren sei nach wie vor im Gange. Die ursprünglich zeitgleich gestellten Löschungsanträge gegen zwei später eingetragene Wortmarken “gelbe Seiten” zog man nicht zurück und das Bundespatentgericht verhandelt seitdem quasi als Kasperletheater für die Öffentlichkeit eine Beschwerde gegen die Markenlöschung, obwohl der Ausgang des Verfahrens völlig bedeutungslos geworden ist.
Fakt ist, “gelbe Seiten” hätte nie als Marke eingetragen werden dürfen, so hat das Patent- und Markenamt Mitte 2006 entschieden, da es sich dabei um allgemein verwendbare Verkehrsbegriffe handelt, die nicht patentierbar sind. Fakt ist aber auch, dass der geschilderte Taschenspielertrick alle gerichtlichen Entscheidungen über später eingetragene Marken zur Makulatur werden lässt und das ganze bisher schon Jahre dauernde Verfahren wieder von vorn losgeht. Bekannterweise bedrängt DeTeMedien mögliche Wettbewerber regelmäßig mit Abmahnungen und Gerichtsverfahren, für Betroffene nicht selten existenzbedrohend. Eine indirekt Betroffene, Inhaberin der Detektei Arguscompact, hat den Sachverhalt ermittelt und ohne bisher die Öffentlichkeit zu informieren, im April diesen Jahres ihrerseits die Löschung der ältesten Gelbe-Seiten-Marke beantragt.
(Quelle: http://blog.gelbevideos.de/)

Welt” schreibt am 04.06.2009:
Schwerer Schlag für die Deutsche Telekom:
Nun kann auch die Konkurrenz die "Gelben Seiten" herausgeben.

Die Deutsche Telekom darf künftig die Marke “Gelbe Seiten” nicht mehr exklusiv verwenden. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat die Löschung der Wortmarke verfügt. Der Beschluss liegt WELT ONLINE vor. Demnach haben sich die Telegate Media AG und der Hotelbranchenbuch-Betreiber Arguscompact mit ihren Anträgen durchgesetzt. “Die Telekom muss nun endlich begreifen, dass die alten Monopolzeiten vorbei sind”, sagte Telegate-Chef Andreas Abarth gegenüber WELT ONLINE. Er wertet den Beschluss als eine Entscheidung “für den Wettbewerb”.
Die Telekom vermarktet über ihre Tochter DeTeMedien und 16 mittelständische Verlage die Gelben Seiten. Die Verlegergemeinschaft hat jetzt angekündigt, gegen die Löschung rechtlich vorgehen zu wollen. Dann muss das Bundespatentgericht entscheiden. Dies bedeute, “dass DeTeMedien und die Gelbe-Seiten-Verlage bei Zivilgerichten und Ämtern die Gelbe-Seiten-Marken bis zu diesem Zeitpunkt konsequent verteidigen werden”, heißt es in einer Stellungnahme.
Hinter den Gelben Seiten steht in Deutschland ein Milliardengeschäft. Schätzungen zufolge fließen in gedruckte Branchenbücher jährlich etwa eine Mrd. Euro Werbeeinnahmen. Deswegen gehen Telekom-Konkurrenten vehement gegen die dominanten Strukturen der Gelben Seiten an. “Wir müssen in vielen Bereichen gegen das tradierte Verhalten ankämpfen”, sagte Telegate-Chef Albath. Die Telekom ziehe mit einer exklusiven Gelbe-Seiten-Marke nach wie vor die “Früchte aus Monopolzeiten”.
Der Begriff Gelbe Seiten wird seit Ende der sechziger Jahre in Deutschland verwendet, wurde aber erst deutlich später eingetragen. Bereits 2004 hatte die Firma GoYellow, die früher Varetis hieß, eine Löschung der Marken “Gelbe Seiten” und “Yellow Pages” beantragt, weil es sich um allgemein gültige Begriffe handele, die nicht geschützt werden könnten. DeTeMedien hatte GoYellow mit zahlreichen Prozessen angegriffen, bei denen es immer wieder um die Farbe Gelb ging.
Schon 2006 beschloss das DPMA die Löschung, gegen die DeTeMedien Widerspruch einlegte. Meldungen zufolge hat GoYellow seinen Antrag später zurückgezogen, die Gelbe-Seiten-Verlage beteiligten sich sogar an GoYellow.
Die nun beschlossene Löschung geht auf Anträge von Arguscompact und Klicktel zurück, ein Unternehmen, das Telegate 2008 übernommen hatte. Klicktel wollte die Bezeichnung “gelb.de” für ein digitales Branchenbuch verwenden, wogegen DeTeMedien vorging. Daraufhin beantragte Klicktel 2007 die Löschung der Marke und unterstellte ein “bösgläubiges Vorgehen zum Zeitpunkt der Markenanmeldung”. Das Markenamt kommt nun zu dem Schluss, dass der Anmelderin – Telekom und DeTeMedien – hätte klar sein müssen, “dass die Markeneintragung wettbewerbshindernd wirken würde”. Das Verhalten der Anmelderin erscheine daher “als sittenwidrig”.
(Quelle: www.welt.de)

“Telegate AG” berichtet am 08.06.2009:
Deutsches Patent- und Markenamt verfügt Löschung der Marke "Gelbe Seiten”.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat am 15. Mai 2009 die Löschung der Wortmarken “Gelbe Seiten” verfügt. Die Wortmarken werden von der Deutsche Telekom Medien GmbH (DeTeMedien) für die Kennzeichnung von Branchenbüchern und elektronischen Branchenverzeichnissen verwendet. Der Beschluss des DPMA betrifft die Löschung der Marke “Gelbe Seiten” sowohl für gedruckte Branchenbücher als auch für Online-Branchenverzeichnisse. Der aktuellen Verfügung vorausgegangen war ein Rechtsstreit der DeTeMedien GmbH mit der ehemaligen klickTel AG (jetzt telegate MEDIA AG) um die Verwendung des Markennamens "Gelb.de" für ein digitales Branchenverzeichnis. Die DeTeMedien GmbH wollte die Verwendung dieses Markennamens gerichtlich untersagen lassen. Eine entsprechende einstweilige Verfügung des Landgerichtes Hamburg wurde im Januar 2009 vom Oberlandesgericht Hamburg aber wieder aufgehoben. Jetzt wurde sowohl die Altmarke "Gelbe Seiten", die sich auf gedruckte Branchenbücher bezieht, als auch die jüngere Marke für elektronische Auskunftsverzeichnisse wegen "absoluter Schutzhindernisse" durch das DPMA gelöscht.
Der Vorstandsvorsitzende der telegate AG, Dr. Andreas Albath, begrüßte die Entscheidung des DPMA: "Die Deutsche Telekom muss endlich begreifen, dass die Monopolzeit des letzten Jahrhunderts vergangen ist. Das DPMA hat ein wichtiges Signal 'pro Wettbewerb' gesetzt. Moderne 'Gelbe Seiten' Werbung im 21. Jahrhundert ist nicht mehr die Anzeige im gedruckten Branchenbuch, sondern die gezielte Kombination von digitalen Multichannel-Angeboten mit Suchmaschinenmarketing".
(Quelle: http://www.telegate.com)


weitere interessante Links:

Zum Thema Wettbewerbsrecht
http://www.internetrecht-rostock.de/wettbewerbsrecht.htm

Zum Thema Streitwert
http://www.internetrecht-rostock.de/Streitwert_bei_Domainstreitigkeiten.htm

Sammlungen von Gerichtsentscheidungen
http://www.aufrecht.de

Ein Telekom-Opfer berichtet
http://www.advograf.de/auchdasnoch/not-online.php3

Ein Abmahn-Opfer der Telekom informiert ausführlich
http://www.lestarte.com/pages/t-online-2.html

Gesetze und Verordnungen im Internet
http://bundesrecht.juris.de/

 

 

 

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