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Zum Bekanntheitsgrad der “Gelben Seiten”

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Gutachten zum Bekanntheitsgrad, sowie der Zuordnung der “Gelben Seiten”.

Die Deutsche Telekom hat beim Meinungsforschungsinstitut Infratest in Auftrag gegeben, eine Umfrage zu starten, welche den Bekanntheitsgrad der “Gelben Seiten” belegen soll.
Dieses Umfrageergebnis wird in aller Ausführlichkeit gern als Beweismittel verwendet und belegt den über 90prozentigen Bekanntheitsgrad.

Wenn dem so ist, dürfte es kaum eine Verwechslungsgefahr mit anderen Branchenverzeichnissen geben können - schließlich kennt ja beinahe jeder die  “Gelben Seiten” genau.

Bei näherer Betrachtung wird jedoch lediglich nachgewiesen, daß Die “Gelben Seiten” als Branchenbuch in herkömmlicher, gedruckter Form überdurchschnittlich bekannt sind. Eine Erkenntnis, welche ohnehin niemand besteiten will.

Was den Bekanntheitsgrad der “Gelben Seiten” als Branchenverzeichnis im Internet angeht, und nur um das Internet geht es hier, so sieht die Sache jedoch laut eigenem Gutachten gänzlich anders aus. Das scheint zumindest das Umfrageergebnis, welches von der Deutschen Telekom selbst in Auftrag gegeben wurde zu belegen:

Auszug aus dem Ergebnis des Umfrage-Gutachtens von 2002:


Frage 1:
“Woran denken Sie, wenn Sie im Zusammenhang mit dem Telefonieren die Bezeichnung “Gelbe Seiten” hören oder lesen?

Gesamt    

Basis:                 2.500    

 

(Deutsche) Telekom (AG)
 

5,3 %
 

DeTeMedien
 

  -   
 

(Deutsche) Post (AG)
 

3,9 %
 

Namentlich benannter oder umschriebener Verlag
 

0,0 %
 

Yellow Pages
 

1,4 %
 

Gelbe Seiten / Yellow Pages
 

0,5 %
 

Branchenbuch, -Verzeichnis, Branchen-Telefonbuch / -Adreßbuch
 

82,3 %
 

Telefonbuch, -Verzeichnis, / Adreß-Buch, -Verzeichnis
 

8,6 %
 

Aufzählungen einzelner Branchen und Berufsgruppen
 

0,0 %
 

Branchen-Telefonverzeichnis im Internet
 

0,0 %
 

Werbung
 

0,3 %
 

Sonstiges
 

0,4 %
 

Weiß nicht
 

5,5 %
 

 

------------
 


 

108,3 %
 

 

Netto 93,8 %

(Quelle: Klageschrift DeTeMedien gegen Friedrich W., vom 30.05.2005 / Anlage K4 - Umfrage zur Bekanntheit & Zuordnung der “Gelben Seiten”)