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Sammlung von
Gerichtsentscheidungen

 

   Deutsche Telekom Medien GmbH gegen  Friedrich W.
     Verhandlungstermin:  15. Dezember 2005 / Landgericht Frankfurt

Deutsche Telekom verklagt kleinen privaten Branchenbuchbetreiber wegen Wettbewerbsrecht.
In diesem Verfahren konnte ein Erfolg gegen “DeTe Medien” errungen werden.
Rechtsanwalt des Beklagten:
Holger Scharmach

 


Ausführliche Veröffentlichung

 

Übersicht

21. Dezember 2004

Abmahnungen

30. Mai 2005

Klageschrift

15. September 2005

1. Erwiderung vom Anwalt des Beklagten

18. Oktober 2005

1. Erwiderung vom Anwalt der Klägerin

02. Dezember 2005

2. Erwiderung vom Anwalt des Beklagten

14. Dezember 2005

2. Erwiderung vom Anwalt der Klägerin

15. Dezember 2005

Teil-Anerkenntnis-Urteil & Vergleich

 

Auszug Patentamt: Begriff “Branchenbuch” frei verwendbar

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Anwaltskanzlei der Klägerin


Persönliche Anmerkungen des Beklagten

Einige Jahre, bevor ich von DeTe Medien abgemahnt wurde, begann ich nebenher ein regionales Branchenverzeichnis aufzubauen. Ursprünglich lag der Gedanke zugrunde, nach dem gleichen Prinzip wie andere auch, die Einträge kostenfrei anzubieten, lediglich Einträge mit Verlinkung gegen geringe Bezahlung vorzunehmen. Da ich mich jedoch in einer wirtschaftlich schwachen Region befinde und mir auch die Zeit und Mentalität fürs Klinkenputzen fehlt, war die Resonanz äußerst gering. So entschloss ich mich das Ganze kostenlos weiterlaufen zu lassen, lediglich meine bestehenden Websites durch Verlinkung aufzuwerten.
Nachdem ich Jahre später plötzlich zwei Abmahnungen von DeTe Medien erhalten hatte, auf welche ich mich nur teilweise eingelassen habe, flatterte trotzdem die Klage ins Haus.
Das gewusst, hätte ich mich niemals wegen der zwei Begriffe und dieser Farbe gestritten, das Portal auch gänzlich abschalten können, zumal mein Branchenverzeichnis mir nicht sonderlich wichtig war, eher Hobbymäßig betrieben wurde. Ich wäre vielleicht wie so viele Opfer der Telekom demütig zu Kreuze gekrochen, und hätte alles unterschrieben - schließlich weiß jeder, daß man gegen einen so einflussreichen Gegner nicht gewinnen kann.
Nur wer glaubt schon ernsthaft, daß so eine GmbH eine Farbe für sich allein beanspruchen könne und die Verwendung eines gemeinen, nicht markenrechtlich schützbaren Begriffes anderen verbieten darf, welchen sie selbst nicht einmal verwendet! Ich hielt dass Ganze eher für einen Bluff, eine Verarschung, einen Versuch Konkurrenten abzuschrecken. Als Ex-DDR Bürger wurde einem zwar im Schulunterricht über derartige Machenschaften mancher Firmen im Westen berichtet, geglaubt hat das aber keiner - für uns war das kommunistische Propaganda.
Doch so eine Abmahnung kann schon Leute einschüchtern, so wohl auch die Telekom-Taktik.
Nun ja, offensichtlich war es kein Scherz. Ist die Klage erstmal zugestellt kommt man nicht mehr aus der Kostenfalle raus.
Das persönliche Erscheinen vor Gericht wird angeordnet - die erste Schikane, denn der Gerichtsstandort wird möglichst weit vom Wohnort des Opfers gewählt, denn da die “Tat” im Internet begangen wurde kann sich die Klägerin in diesem Fall den Gerichtsstand aussuchen.
Der festgelegte Streitwert bei den Telekom-Klagen schwankt bei Zahlen zwischen fünfzigtausend und zweihunterttausend. Für einen rechtsgläubigen Menschen natürlich nicht nachzuvollziehen, wie das zustandekommt - kann sich die Klägerin den Streitwert aussuchen, mal mehr - mal weniger? In meinem Fall wurden vom Gericht einfach mal 100000 Euro festgelegt - Ein Freudenfest für die Anwaltskanzlei der Telekom, denn nach dem Streitwert errechnen sich die Honorare der Anwälte.
Und das hat mich richtig sauer gemacht.
Wer mich kennt, der weiß wenn ich einmal sauer bin, dann gibt es für mich keine Grenzen mehr.
Für mich war klar, es stehen hier nicht mehr Wettbewerbsrechts-Streitigkeiten im Vordergrund, sondern es geht schlichtweg darum Geld zu machen.
Und das in Serie, denn wenn alles advokatisch gründlichst ausgearbeitet ist, so daß einmal ein Gericht den Argumenten gefolgt ist, macht es weniger Arbeit weiterzumachen.
Na und Opfer sind leicht zu finden - schließlich gibt es inzwischen hunterte Branchenverzeichnisse im Internet - und wer kann schon eine nahezuhe Vollständigkeit der Daten aufweisen.
Für mich bedeutet das, im Fall einer Niederlage, Kosten von ca 11000 Euro für Anwälte und Gericht. Man kann auch vorher aufgeben, dann spart man wenigstens die Gerichtskosten und die Anfahrt. Dann hätten allerdings die Telekom-Advokaten mit noch weniger Arbeit Kohle gemacht.
Der ursprüngliche Plan war, zunächst die Frau von dem Telekom Oberanwalt aufzusuchen und mal mit ihr ein klärendes Gespräch zu führen. Wäre auch interessant zu wissen, ob die Familie von so einem Typen weiß, wie der sein Geld macht.
Als Mann mit Sinn für Gerechtigkeit entschloss ich mich aber erst mal die Sache vor Gericht durchzuziehen, mal sehen ob das was bringt.
Auf meine Feststellung daß unser Recht wohl nicht viel mit Gerechtigkeit zutun habe, entgegnete mir ein Anwalt lachend, Recht habe aber auch nicht das Geringste mit Gerechtigkeit zu tun.
Wie dem auch sei, Ich hatte Glück einen guten Rechtsanwalt zu finden und wohl auch ein wenig Glück mit dem Richter.
Natürlich denkt man zuerst an Korruption, wenn man Gerichtsentscheidungen liest, welche manchmal im Sinne der Telekom gefällt werden. Ich kann derartige Vermutungen jedoch nicht bestätigen. Das ist schon deshalb unwahrscheinlich, da mal vorm Landgericht Frankfurt, mal in Hamburg oder München geklagt wird. In meinem Fall hatte die Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt die Verantwortung, kein Einzelrichter. Also denke ich, daß zumindest in meinem Fall das Gericht nicht bestochen wurde.
Der Vorsitzende Richter machte auf mich sogar einen seriösen Eindruck, ja ich möchte behaupten er war direkt bemüht zu einer fairen Entscheidung zu finden, wenn auch - so schien mir - in Internet-Dingen nicht so bewandert. Wahrscheinlich losen sie den Richter aus und es ist dann Zufall welchen man erwischt, wovon der gerade Ahnung hat und welchen Neigungen er nachgibt.
Das Gericht folgte zunächst weitgehend den Argumenten meines Anwalts. “Es ist doch deutlich ein Trend zu erkennen daß die Bezeichnung Branchenbuch im Internet geläufig ist, ob das Verzeichnis nun mehr oder weniger umfangreich sei”. Auch eine Verwechslungsgefahr bestehe offensichtlich nicht. Da mein Branchenverzeichnis eher als Freizeitbeschäftigung anzusehen ist, schien das Wettbewerbsrecht in meinem Fall ohnehin nicht zu greifen. Dann kam der Anwalt der Klägerin noch mit den Argumenten, meiner Gewerbeanmeldung, u.a. zum Betreiben eines Internet-Branchenbuchs, sowie der Verlinkung vom Branchenbuch auf andere von mir betriebenen Websites, auf denen ich erwerbsmäßiger Tätigkeit nachgehe. Ich könnte ja irgendwann mal mit dem Branchenverzeichnis Geld verdienen - frei nach dem Motto: Einmal ein Gewerbetreibender - Immer ein Gewerbetreibender. DeTe Medien wolle doch lediglich “ihr Recht” vertreten, es gehe ihr nicht darum die Kleineren vom Markt zu drängen, so der Anwalt der Klägerin - was im Raum allgemeines Schmunzeln verursachte.
Ein Urteil zu verfassen bedeutet für das Gericht eine Menge Schreibarbeit - das richtige Ausformulieren etc., erklärt mir mein Anwalt. So legte der Richter nahe, ob man sich denn nicht einigen könne. Wenn ich kein Problem damit hätte die zwischenzeitlich eingefügten Hinweise auf die Existenz weiterer Branchenverzeichnisse, sowie den Hinweis auf eine Unvollständigkeit der Berufsträger zu belassen, so sollte die Klägerin ihrerseits die Klage zurückziehen. Der Telekom-Anwalt bat daraufhin um eine Unterbrechung, eilte hinaus um zu telefonieren. Offensichtlich bekam er nun schnell das OK vom Obermacker für eine Einigung. Nun lag es an uns. Auf ein Urteil zu bestehen hätte sicher künftig ein schlagkräftiges Argument gebracht für andere Betroffene. Jedoch schließt ein Vergleich die Gefahr aus, DeTe Medien könnte in Berufung gehen. Dann würde das “Spielchen” weitergehen und sollte man in zweiter Instanz verlieren, so wären die Kosten astronomisch. Außerdem wäre noch die Gefahr, der Richter könne in seiner Meinung umschwenken, würde man sich dem Wunsch nach einer Einigung entgegenstellen.
Auf Rat meines Anwalts entschieden wir uns für den Vergleich.
So konnte ich nicht von den DeTe-Medien Mitarbeitern und deren Erfüllungsgehilfen, welche diese Aktionen initiiert und ausgeführt haben, in den persönlichen Ruin getrieben werden. Das hätte mich und meine Familie im Falle einer Niederlage, aufgrund der hohen Verfahrenskosten vielleicht erwartet.
Ich bin ein sehr sehr nachtragender Mensch und nehme solche Dinge auch sehr persönlich.
Der Vergleich war eine positive Lösung.
Doch vergessen werde ich das den Ausführenden dieser Kampagne nicht, denn Kosten hatte ich trotzdem und niemand nimmt mir mein Geld weg und kommt ohne Konsequenzen davon.

Friedrich W.
www.colorados.eu

an Betroffene, Bekannte oder Mitarbeiter der Personen, welche diese Klage zu verantworten haben.

 

21. Dezember 2004

Abmahnungen

30. Mai 2005

Klageschrift

15. September 2005

1. Erwiderung vom Anwalt des Beklagten

18. Oktober 2005

1. Erwiderung vom Anwalt der Klägerin

02. Dezember 2005

2. Erwiderung vom Anwalt des Beklagten

14. Dezember 2005

2. Erwiderung vom Anwalt der Klägerin

15. Dezember 2005

Teil-Anerkenntnis-Urteil & Vergleich